Vollstreckungsbescheid
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Vollstreckungstitel, den das Gericht nach Antrag auf Grundlage des Mahnbescheids erlässt, sofern der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt (vgl. § 699 Zivilprozessordnung).
Kalenderblatt - 25. April
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1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |