Vollstreckungsbescheid

    Aus WISSEN-digital.de

    Vollstreckungstitel, den das Gericht nach Antrag auf Grundlage des Mahnbescheids erlässt, sofern der Antragsgegner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhebt (vgl. § 699 Zivilprozessordnung).