Volkseigentum
Aus WISSEN-digital.de
in der DDR gebräuchliche Bezeichnung für den Teil des sozialistischen Eigentums, dessen Rechtsträger der Staat war und der also direkt dem Staat unterstand, wie Volkseigene Betriebe, Bodenschätze, Verkehrswege und Transportmittel.
Kalenderblatt - 20. April
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