die wegen des besonderen Schutzes Gutgläubiger für den Rechtsverkehr besonders geeignete Form der Hypothek. Sie kann Buchhypothek oder Briefhypothek sein. Jeder, der Unrichtigkeit nicht positiv kennt, kann sich darauf verlassen, dass die Eintragungen im Grundbuch und im Hypothekenbrief richtig sind und die Verkehrshypothek so besteht, wie die Eintragungen es ausweisen. Dagegen können bei der Sicherungshypothek auch nicht aus den Eintragungen ersichtliche Einwände vom Grundstückseigentümer erhoben werden.