Urhebervertragsrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    Bezeichnung für den Vertrag zwischen dem Urheber und einem Verwerter der geschöpften Sache. Inhalt sind meist die Regelungen von Rechts- oder Lizenzübertragungen. Das neue Urhebervertragsrecht trat mit einer Verbesserung für die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke und der Situation der Urheber am 1.7.2002 in Kraft.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.