Urhebervertragsrecht
Aus WISSEN-digital.de
Bezeichnung für den Vertrag zwischen dem Urheber und einem Verwerter der geschöpften Sache. Inhalt sind meist die Regelungen von Rechts- oder Lizenzübertragungen. Das neue Urhebervertragsrecht trat mit einer Verbesserung für die Verwerter urheberrechtlich geschützter Werke und der Situation der Urheber am 1.7.2002 in Kraft.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |