Urfehde
Aus WISSEN-digital.de
Die Fehde konnte im germanischen Recht durch Sühnevertrag beendet werden. Nach der Zahlung der Buße schwor die Sippe der toten Hand (die gekränkte Sippe) die Urfehde als den Friedenseid, dem der Gleichheitseid der anderen Sippe folgte.
Kalenderblatt - 20. April
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