Tribunal

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch)

    1. (im alten Rom) erhöhter Platz für die Magistrate auf dem Forum Romanum, insbesondere bei Rechtsprechung.
    1. (später) französische Bezeichnung für den Gerichtshof.
    1. Bezeichnung für zeitlich begrenzte politische Sondergerichte, z.B. das französische Revolutionstribunal (1793-95) oder das Internationale Militärtribunal, das 1945/46 zur Durchführung der Nürnberger Prozesse errichtet wurde.
    1. Forum, das von politischen Gruppen zum Tribunal ernannt wird, um Völkerrechtsverletzungen öffentlich zu verhandeln (z.B. Russelltribunal).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.