Trauung

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    kirchliche oder standesamtliche Eheschließung; im katholischen Kirchenrecht Bezeichnung für die Liturgie der Ehesakramentsspendung. Die kirchliche Trauung entstand im 14. Jh. und wird seit dem 15. Jh. in Kirchenbüchern dokumentiert; die seit 1876 in Deutschland allein rechtskräftige Ziviltrauung vor dem Standesbeamten verlangt den Eintrag in das Personenstandsregister.