Testierfähigkeit
Aus WISSEN-digital.de
Fähigkeit ein Testament zu errichten, demzufolge auch zu ändern oder aufzuheben. Sie steht Personen zu, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, Geistesschwäche oder Bewusstseinstörungen nicht in der Lage sind, die Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Willenserklärung einzusehen, können kein Testament errichten (vgl. § 2229 Bürgerliches Gesetzbuch).
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend