Subsidiaritätsprinzip

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    (lateinisch "subsidium" ) Hilfe, Schutz

    1. Grundsatz der katholischen Soziallehre, der Freiheit und Selbstverantwortlichkeit der Person, subsidiären Beistand der Gemeinschaft und Hilfe zur Selbsthilfe fordert; wendet sich gegen Kollektivismus
    1. soziologisches Konzept, dass von der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen oder der sozialen Einheit in einer Gesellschaft ausgeht.
    1. in der EU die Aufteilung der Zuständigkeiten zur Verhinderung eines übertriebenen Zentralismus. Der Maastrichter Vertrag (1992) legt fest, dass die Gemeinschaft in Bereichen, die nicht ausschließlich in ihre Zuständigkeit fallen, nur dann eingreifen darf, wenn der betroffene Mitgliedsstaat sein Ziel nicht allein oder nur unzulänglich erreichen kann. 1997 wurde das Konzept durch das Subsidiaritätszusatzprotokoll konkretisiert. Das Subsidiaritätsprinzip ist in der Bundesrepublik Deutschland nicht verfassungsrechtlich ausdrücklich anerkannt, dennoch stehen Regelungen wie die Sozialhilfe mit ihm in Einklang.