Strafkammer

    Aus WISSEN-digital.de

    über Strafsachen entscheidende Kammer beim Landgericht. Die kleine Strafkammer, in der Regel mit einem Richter und zwei Schöffen besetzt, entscheidet über Berufungen gegen Urteile des Einzelrichters oder des Schöffengerichts. Die große Strafkammer ist mit drei Richtern und zwei Schöffen besetzt. Sie entscheidet im ersten Rechtszug über Verbrechen, für die weder das Amtsgericht noch das Oberlandesgericht zuständig sind, sowie über solche Straftaten, die vor der Strafkammer angeklagt werden oder für die das Amtsgericht nicht zuständig ist (vgl. §§ 74, 76 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).