Strafgesetzbuch
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: StGB;
zentraler Gesetzestext des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland; regelt die Tatbestände und das zu verhängende Strafmaß aller einschlägigen strafbaren Handlungen; baut in mehrfacher Abänderung und Überarbeitung auf dem Reichsstrafgesetzbuch von 1871 auf (Neufassung 1987).
Das Strafgesetzbuch ist unterteilt in einen allgemeinen Teil, der die allgemeinen Grundbegriffe, die für alle Straftaten gelten (wie Versuch, Teilnahme, Geltungsbereich des Strafrechts usw.), regelt, und einen besonderen Teil, der die einzelnen Delikttatbestände (Diebstahl, Körperverletzung usw.) festlegt.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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