Statutum in favorem principum

    Aus WISSEN-digital.de

    1231 von Kaiser Friedrichs II. Sohn Heinrich (VII.) erlassenes Reichsgesetz, von den Fürsten erzwungen, beschnitt die Rechte des Königs in den landesherrlichen Territorien; entscheidender Schritt zur Ausbildung der Landeshoheit und Machtentfaltung der "Landesherren" (Ausdruck erstmals in diesem königlichen Erlass); städtefeindlich, da auch die Städte den Territorialherren im Wege standen; von Kaiser Friedrich II. 1232 in Cividale bestätigt. Vorausgegangen war 1220 die Confoederatio für die geistlichen Fürsten.

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.