Spolienrecht

    Aus WISSEN-digital.de

    lateinisch: Ius spolii

    Anspruch eines Kirchenpatrons, des Papstes, des Königs oder Kaisers auf den Nachlass (Spolien) eines verstorbenen Geistlichen. Dieses Recht beruhte unter anderem auf dem alten Haus- bzw. Schutzrecht des Königs über die Geistlichen. Auch die größeren und kleineren Grund- oder Landesherren übten zuweilen das Recht aus. Es wurde 1220 aufgegeben.