Schwarzsender

    Aus WISSEN-digital.de

    Eine ohne die erforderliche Sendelizenz errichtete und betriebene Funksendeanlage bzw. ein illegal betriebener Rundfunksender wird als Schwarzsender bezeichnet. Das Betreiben eines Schwarzsenders ist bei Strafe verboten. Die sendetechnischen Anlagen oder Geräte können eingezogen werden.