Schlichtung

    Aus WISSEN-digital.de

    Vermittlung zwischen Streitparteien mit dem Ziel der Kompromissfindung; der Begriff wird vor allem in Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen der Tarifparteien verwendet, um Arbeitskämpfe zu verhindern oder zu beenden. Sind Schlichtungsverhandlungen ohne Ergebnis geblieben, dann sind Arbeitskämpfe zulässig.