Rückgängig

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    auch: Undo, Widerrufen;

    Befehl neuerer Anwendungsprogramme, der es erlaubt, die letzte(n) Aktion(en) zurückzunehmen, z.B. das Löschen einer Textpassage oder das Färben eines Bildbereichs. So lassen sich Fehler auf komfortable Weise ungeschehen machen. Ausgenommen vom Rückgängig-Befehl sind Aktionen, die das Dateimanagement betreffen (Speichern usw.).

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.