Riester-Rente
Aus WISSEN-digital.de
umgangssprachliche Bezeichnung für privat finanzierte, staatlich geförderte Rentenförderungsmaßnahmen, benannt nach dem früheren Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester.
Die Riester-Rente ist eine Form der freiwilligen Altersvorsorge, die Rentenkürzungen ausgleichen soll. Der Staat unterstützt die Verträge mit einer Altersvorsorgezulage sowie der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgabe. Förderbar sind private Rentenversicherungen, Bank- und Fondssparpläne sowie Pensionskassen und -fonds.
Die Riester-Rente ist für unterschiedliche Personengruppen, abhängig von Alter, Familienstand, Einkommen usw. unterschiedlich profitabel; die bis zum Renteneintritt erwirtschaftete Grundrendite ist nur schwer prognostizierbar. Zudem besitzen einige Personengruppen keinen Anspruch auf diese Förderung, darunter Sozialhilfeempfänger ohne versicherungspflichtiges Einkommen, Altersrentner und Studenten.
Die Riester-Rente wird durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt und liegt im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg.
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