Richterrecht
Aus WISSEN-digital.de
Richterrecht ist die Rechtsfortbildung durch die Richter als rechtsprechende Organe, um gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden, v.a. dann, wenn die gesetzgebende Gewalt nicht oder nicht schnell genug reagiert.
Der Richter kann hierbei insbesondere den Gesetzeswortlaut - im Einklang mit dem gesetzten Recht - auslegen (d.h. Lücken im Gesetz ausfüllen) oder eine bereits erfolgte Auslegung weiterentwickeln oder anpassen. Die obersten Gerichte (insbesondere z.B. auch das Verfassungsgericht - "was das Verfassungsgericht sagt, ist Gesetz") können zu strittigen Rechtsproblemen Grundsatzentscheidungen treffen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |