Revisionsverfahren

    Aus WISSEN-digital.de

    Gerichtsverfahren, das auf Antrag einer der Prozessparteien nach dem Urteilsspruch noch einmal verhandelt wird; dazu ist es notwendig, einen Antrag auf Revision innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen, die Revisionsfrist genannt wird.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.