Reparationen

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch: reparare, "wiedergutmachen")

    Kriegsschadenersatz, welchen die besiegte Macht nach einem kriegerischen Konflikt an die Sieger zu zahlen verpflichtet ist. Die Reparationen werden meist in Geld oder als Warenlieferungen gefordert; aus der Demontage von Industrieanlagen (2. Weltkrieg) entsteht für den Besiegten der größte wirtschaftliche Schaden. Die Reparationen können von den Siegermächten bei Nichteinwilligung des Besiegten erzwungen werden.

    Bsp.: die Kriegsschulden der Mittelmächte nach dem Ersten Weltkrieg zur Wiedergutmachung der alliierten Kriegsschäden waren im Versailler Vertrag hinsichtlich der Höhe noch nicht fest begrenzt, wurden auf der Pariser Konferenz 1921 auf 269 Milliarden Goldmark und auf der Londoner Konferenz (1921) auf 132 Milliarden Goldmark festgesetzt. Neuregelung im Dawes- und Youngplan, Verringerung bis auf die Reste auf der Lausanner Konferenz.

    Nach dem Zweiten Weltkrieg auf der Konferenz von Jalta (1945) in Form von Sachwerten gefordert, im Potsdamer Abkommen mit umfassenden Demontagebestimmungen der deutschen Industrie zur Entmilitarisierung Deutschlands und mit dem Verfügungsrecht über deutsche Patente und Auslandsguthaben verbunden, und im Washingtoner Abkommen von 1949 für Westdeutschland fest umgrenzt und abgeschlossen.