Rente

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    1. festes, regelmäßiges Einkommen aus angelegtem Kapitalvermögen oder auf Grund eines Rechtes, z.B. von einem Grundstück, Staatspapieren, Obligationen.
    1. fortlaufende, vertragsgemäße Geldbezüge auf Grund vorausgegangener Einzahlungen in eine Versicherung (z.B. gesetzliche Rentenversicherung, Unfallversicherung oder private Lebensversicherung).
    1. Volkswirtschaftslehre: In der Volkswirtschaftlichen Theorie versteht man unter Rente ein Einkommen, das einem zusätzlich zugute kommt (z.B. Einkommen aus einem Vermögen, das nicht mit Arbeitsleistung verbunden ist). Die so genannte Konsumentenrente ist der Differenzbetrag zwischen dem Preis, den der Konsument bereit wäre zu zahlen, und dem Preis, den er tatsächlich zahlen muss (wenn dieser Preis niedriger ist). Umgekehrt bezeichnet die Produzentenrente den Differenzbetrag zwischen dem niedrigsten Preis, für den ein Anbieter gerade noch verkaufen würde, und dem Preis, den er tatsächlich erzielen kann (so lange dieser Preis höher ist).

    Kalenderblatt - 24. April

    1884 Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat .
    1926 Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt.
    1947 Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte.