Religionsgemeinschaften

    Aus WISSEN-digital.de

    auch: Religionsgesellschaften;

    Vereinigung von Angehörigen gleicher oder verwandter Glaubensbekenntnisse zur gemeinsamen Ausübung der Religion.

    Religionsgemeinschaften genießen in der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 140 GG das Recht auf Selbstverwaltung und auf Erhebung von Steuern gemäß der Landesgesetze.