Reichsversicherungsordnung
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: RVO;
weiterhin geltendes Gesetz über die Sozialversicherung in Deutschland; seit 1911; fasst die bis dahin geltende Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersgesetzgebung zusammen. Beinhaltet heute hauptsächlich nur noch Vorschriften über Leistungen bei Schwangerschaft und Entbindung sowie Vorschriften über Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung; die anderen Bestimmungen wurden in das Sozialgesetzbuch (SGB) aufgenommen.
1988 Gesundheitsreformgesetz (Ausgliederung der Krankenversicherung), 1992 Rentenreformgesetz (Ausgliederung der Rentenversicherung). 1995 Einführung der Pflegeversicherung über die Sozialversicherung.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
Magazin
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