Reichskonkordat

    Aus WISSEN-digital.de

    1933 zwischen Deutschland und dem Vatikan abgeschlossener Vertrag, der die Rechtsstellung der katholischen Kirche in Deutschland regelte. 1957 vom Bundesverfassungsgericht zu gültigem Recht erklärt, nur in Schulbestimmungen sind die Bundesländer nicht dem Reichskonkordat verpflichtet.