Reichskanzler
Aus WISSEN-digital.de
1. bis 1806: Bezeichnung für den Erzbischof von Mainz, den Erzkanzler des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.
- im Kaiserreich 1871 bis 1918: höchster Reichsbeamter; vom Kaiser ernannt und nur diesem und nicht dem Parlament verantwortlich; hatte die Aufgabe der Gegenzeichnung der kaiserlichen Regierungsakten; zu Beginn von starkem politischem Gewicht; unter der Regentschaft Wilhelms II. weniger einflussreich. Erster Reichskanzler: Otto Fürst von Bismarck; Letzter Reichskanzler des Kaiserreichs: Prinz Max von Baden.
2. in der Weimarer Republik 1919 bis 1933: Leiter der Reichsregierung; ernannt vom Reichspräsidenten; damit weniger in Abhängigkeit vom Parlament (eine der größten Schwächen der ersten republikanischen Verfassung auf deutschem Boden).
- im Dritten Reich noch bis 1934 (endgültiger Verfassungsbruch durch die Vereinigung des Regierungschefs und des Staatsoberhauptes in einer Person durch Adolf Hitler nach dem Tod Hindenburgs) als Bezeichnung gebräuchlich.
Kalenderblatt - 28. März
1939 | Franco gewinnt den spanischen Bürgerkrieg mit der Unterwerfung Madrids. |
1962 | Die DDR verabschiedet ihr eigenes Zollgesetz. |
1979 | Reaktorunfall im amerikanischen Harrisburg, der die Gefahr einer riesigen Verseuchung des Umlands heraufbeschwört. |
Magazin
- SEO-Trends 2024: Die Evolution digitaler Strategien und ihre Auswirkungen
- Balkonkraftwerke - welche Vor- und Nachteile gibt es?
- Chargenrückverfolgung erfolgreich in das Unternehmen integrieren
- Einkommensteuererklärung - lohnt sich die freiwillige Abgabe?
- E-Scooter: Wissenswertes über einen aktuellen Mobilitätstrend