Reichsarmee

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    Heeresaufgebot des alten Deutschen Reichs; in fränkischer Zeit gab es nur ein feudales Reiterheer, im hohen Mittelalter neben dem Vasallenheer Söldnertruppen; 1427 erstmals ein Söldnerheer mithilfe des "gemeinen Pfennigs" geplant und in den Reichsreformversuchen von 1495, 1500 und 1521 erneut in Vorschlag gebracht; inzwischen Aufkommen stehender Heere der Landesherren; 1630 Bildung eines kaiserlichen Heeres, das erstmals 1663 gegen die Türken eingesetzt wurde und durch die Reichskriegsverfassung von 1681 als aus den Kontingenten der Reichskreise (bzw. Reichsstädte) zusammengesetztes Reichsheer für große, das gesamte Reich betreffende Aktionen vorgesehen war, versagte gegen die Vorstöße Ludwigs XIV. 1688 und gewann erst an Bedeutung durch die Assoziation von 1697 (militärischer Zusammenschluss südwestdeutscher und westfälischer Kreise) zum Schutz der Rheingrenze und als einzige Verkörperung des Reichsgedankens. Die Reichsarmee zersplitterte nach 1715 (Österreichischer Erbfolgekrieg) und heftete in dieser Zeit mehr Spott als Ruhm an ihre Fahnen.