Rechtsanspruch

    Aus WISSEN-digital.de

    das Recht, von einem anderen ein Tun (jede Handlung) oder Unterlassen (auch Dulden) zu verlangen, welches sich aus bestehendem Recht ableitet.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.