Raub
Aus WISSEN-digital.de
Gemäß § 249 Strafgesetzbuch die Wegnahme einer fremden, beweglichen Sache mit Gewalt oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Der Tatbestand des schweren Raubes, § 250 Strafgesetzbuch ist erfüllt, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub eine Waffe oder sonst ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder durch die Tat einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt, oder diesen als Mitglied einer Bande begeht. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
Raub mit Todesfolge, § 251 Strafgesetzbuch ist gegeben, wenn der Täter durch den Raub wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen verursacht. Die Strafe ist dann lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Kalenderblatt - 28. März
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