Rabattkartell
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Vertrag oder Beschluss mehrerer Unternehmer über Rabatt bei der Lieferung von Waren ist zulässig, soweit das Kartellamt nicht innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegt (Wiederspruchskartell), wenn die Rabatte echtes Leistungsentgelt darstellen und nicht zu ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung von Wirtschaftsstufen oder von Abnehmern der gleichen Wirtschaftsstufen führen.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |