Rabattkartell

    Aus WISSEN-digital.de

    Vertrag oder Beschluss mehrerer Unternehmer über Rabatt bei der Lieferung von Waren ist zulässig, soweit das Kartellamt nicht innerhalb von drei Monaten Widerspruch einlegt (Wiederspruchskartell), wenn die Rabatte echtes Leistungsentgelt darstellen und nicht zu ungerechtfertigt unterschiedlicher Behandlung von Wirtschaftsstufen oder von Abnehmern der gleichen Wirtschaftsstufen führen.