Sammlung von echten und gefälschten konziliaren und päpstlichen Verordnungen und bindenden Rechtsentscheidungen zur Stärkung der Rechtsstellung der Kirche gegenüber dem Episkopat; vermutlich um 850 in der Reimser Kirchenprovinz zusammengestellt und fälschlich dem um 600 lebenden Kirchenschriftsteller Isidor von Sevilla als Verfasser zugesprochen; Papst Nikolaus I. (858-867) erhob sie zur Rechtsgrundlage, im 11. Jh. wurden sie in die kanonisch-kirchliche Rechtssammlung (Corpus Juris Canonici) übernommen; die Unechtheit wurde bereits im Spätmittelalter erkannt (unter anderem von Nikolaus Cusanus).