Prostitution

    Aus WISSEN-digital.de

    das gewerbsmäßige sich Anbieten von Frauen oder Männern für den Vollzug sexueller Handlungen. Lediglich die Vermittlung (Zuhälterei), nicht die Ausübung der Prostitution ist nach deutschem Recht strafbar. Seit Anfang 2002 können Prostituierte in Deutschland eine Sozialversicherung abschließen und ihren Lohn einklagen. Auch die Sittenwidrigkeit der Prostitution ist seitdem aufgehoben.

    Kalenderblatt - 26. April

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    1974 Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird.