Postgeheimnis
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bezieht sich auf den gesamten Aufgabenbereich der Post, z.B. alle Postsendungen, die Abwicklung von Telegrammen, Fernschreiben, Bildschirmtexten einschließlich Fernsprechverkehr geheim zu halten, auch gegenüber Behörden; in Deutschland durch Artikel 10 Grundgesetz, der das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis für unverletzlich erklärt und § 6 Postgesetz gewährleistet und strafrechtlich geschützt.
Kalenderblatt - 24. April
1884 | Die Regierung des Deutschen Reichs erklärt Damara- und Namakwaland, die spätere Kolonie Deutsch-Südwestafrika, zum deutschen Protektorat . |
1926 | Deutschland und die UdSSR schließen einen Neutralitätspakt. |
1947 | Die Moskauer Konferenz geht nach fast sieben Wochen zu Ende, ohne dass sich zwischen den Alliierten eine Einigung über den Friedensvertrag mit Deutschland und Österreich ergeben hätte. |