Güter

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    sehr weitläufiger Begriff, der Gegenstände oder Sachverhalte materieller oder immaterieller Art mit bedürfnisbefriedigenden Eigenschaften abdeckt. Eine einheitliche, allgemein gültige Definition existiert noch nicht.

    Güter werden nach verschiedensten Kriterien unterschieden:

    1. nach Verfügbarkeit: Freie Güter sind solche, die unbegrenzt und für jeden zugänglich sind und deshalb keine wirtschaftliche Bedeutung haben (z.B. Luft, Licht). In der Realität gibt es nur sehr wenige freie Güter. Alle anderen Güter sind Wirtschaftsgüter, d.h. im Verhältnis zum Bedürfnis nach ihnen besteht eine gewisse Knappheit;

    2. nach Verwendungsart: Verbrauchsgüter, die mit Konsum verschwinden; Gebrauchsgüter (wie z.B. das Auto), die eine bestimmte Funktion erfüllen, sich in deren Ausübung aber nicht verzehren; Investitionsgüter oder Produktionsfaktoren, die zur Erstellung von Gütern gebraucht werden;

    3. nach Beschaffenheit oder räumlicher Dimension: materielle Güter, immaterielle Güter (z.B. Patente, Dienstleistungen, Rechte), bewegliche und unbewegliche Güter;

    4. nach Zugänglichkeit: Öffentliche Güter sind solche, von deren Nutzung keiner ausgeschlossen werden kann, die man also nicht besitzen kann (z.B. das Licht einer Straßenlaterne). Meist werden öffentliche Güter vom Staat gestellt. Private Güter sind solche, von deren Nutzung andere ausgeschlossen werden können;

    5. nach ihrer Beziehung zueinander: Substitutionsgüter ersetzen sich gegenseitig (z.B. rote und blaue Bleistifte); Komplementärgüter können nur gemeinsam konsumiert werden (z.B. linke und rechte Schuhe);

    6. nach Reproduzierbarkeit bzw. Seltenheitswert (z.B. Massengut, Kunstwerke).