Elektronische Kassensysteme im Kampf gegen Schwarzgeld

    Aus WISSEN-digital.de

    Es gibt Branchen, in denen die Schattenwirtschaft brummt. Lange wurde deshalb in der Politik über eine Registrierkassenpflicht für ausgewählte Branchen diskutiert. Im Jahr 2016 wurde von der deutschen Bundesregierung beschlossen, dass diese Pflicht zwar nicht kommt, dafür an die Kassensysteme jedoch strengere Anforderungen gestellt werden.

    Schwarzgeld in der Gastronomie und anderen Branchen

    Ein hervorragendes Beispiel für eine Branche, in der viel Schwarzgeld erwirtschaftet wird, ist die Gastronomie. Bei unzähligen Gastronomen landen einzelne Zahlungen von Kunden nicht in der Kasse, sondern wandern in andere Kanäle. Dies bedeutet, dass weder die enthaltene Umsatzsteuer abgeführt wird, noch eine Besteuerung der Einnahmen erfolgt. Der jährliche Schaden, der dem Fiskus dadurch entsteht, geht in die Milliarden.

    Nicht nur Gastronomen, sondern auch andere Gewerbetreibende erwirtschaften Schwarzgelder. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Mehrheit der Kunden davon nichts mitbekommt. Hauptgrund ist das fehlende Verlangen nach Kassenbelegen. Etliche Verbraucher bezahlen in Geschäften, ohne einen Beleg zu fordern. Oft bemerken sie es gar nicht, wenn Zahlbeträge gar nicht in die Kasse eingetippt werden.

    Einige Steuerbetrüger sind noch viel dreister und täuschen gezielt. Sie händigen ihren Kunden zwar Belege aus, passen diese jedoch nachträglich an. Viele ältere Kassensysteme gestatten Korrekturbuchungen, die später als solche nicht nachvollzogen werden können. Weder Steuerberater noch Prüfer des Finanzamts können erkennen, ob die Belege manipuliert wurden.

    Moderne Kassensysteme sollen Steuerbetrug verhindern

    Gegen genau diese Art von Manipulation möchte die deutsche Bundesregierung vorgehen. In der letzten Bundestagssitzung 2016 wurde die Einführung fälschungssicherer Kassensysteme beschlossen. Ladeninhaber in Deutschland werden dazu gezwungen, nur noch solche Systeme einzusetzen. Kassen, die dieser Anforderung gerecht werden, sind an einer entsprechenden Zertifizierung zu erkennen.

    Allerdings müssen die Händler nicht sofort aktiv werden. Stattdessen gibt es eine Übergangsfrist, fälschungssichere Kassensysteme gelten erst ab Januar 2020 als verpflichtend. Im Übrigen muss nicht gleich jede bestehende Kasse ersetzt werden. Sofern die Möglichkeit einer technischen Aufrüstung besteht (Zertifizierung vorausgesetzt), so ist diese gestattet.

    Klassische Registrierkasse befindet sich auf dem Rückmarsch

    Dennoch sind viele Händler und Gastronomen verärgert, insbesondere wenn erst kürzlich in teure aber noch nicht zertifizierte Systeme investiert wurde. Anstatt erneut erhebliche Beträge in neue Kassen zu investieren, denken viele darüber nach, softwarebasierte Kassen einzusetzen.

    Ein klassisches Beispiel ist die iPad-Kasse, die u.a. als Kassensystem von Inventorum erhältlich ist. Mittels spezieller App wird das iPad zu einer Kasse gemacht. Vor allem in Branchen, in denen die Kunden nicht an einer Kasse anstehen, sind solche Lösungen interessant. So kann z.B. der Kellner mit dem iPad an den Tisch des Kunden kommen und dort abrechnen.

    Systeme dieser Art wissen vor allem mit ihrer Flexibilität zu punkten. Sollte der Gesetzgeber neue Anforderungen einführen, kann der Anbieter seine App kurzerhand anpassen. Somit befindet sich das Kassensystem des Gastronom oder Ladeninhaber stets auf dem neuesten Stand. Hinzu kommen vielfältige Schnittstellen, um beispielsweise aktuelle Verkaufsdaten direkt in die Warenwirtschaft oder ein Customer Relationship Management (CRM) System zu exportieren. In Anbetracht dieser Möglichkeiten ist davon auszugehen, dass sich die iPad-Kasse und ähnliche Systeme in den kommenden Jahren weiterhin stark verbreiten werden.

    Die offene Kasse bleibt bestehen

    Einige Steuerexperten kritisieren, dass die Bundesregierung im Dezember 2016 nicht mit voller Konsequenz durchgegriffen hat. Zwar wurde Ladeninhabern auferlegt, neueste fälschungssichere Kassensysteme einzuführen, aber das Führen einer offenen Kasse wurde nicht untersagt. Gemeint sind klassische Kassen, die keine Belege erzeugen. Der Gesetzgeber hat diesen Weg gewählt, weil elektronische Kassensysteme in bestimmten Umfeldern, wie z.B. auf Marktständen, zu sperrig und kompliziert sein könnten.

    Die Führung offener Kassen wurde allerdings verschärft. Für Gewerbetreibende, die diesen Weg gehen, besteht die Verpflichtung, einen täglichen Kassenbericht zu erstellen. Das klassische Führen eines Kassenbuchs genügt hingegen nicht mehr, der Kassenbericht einschließlich der täglichen Bestandsaufnahme ist unabdingbar geworden.