Darlehen

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    Geld oder andere vertretbare Sachen, die für eine festgesetzte oder unbestimmte Zeit verliehen werden; meist gegen Zinsen. Das Darlehen ist ein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 607 bis 610 BGB) geregelter privatrechtlicher Kredit, mit dem der Darlehensnehmer die Rückerstattung in gleicher Menge und Qualität verspricht.