Darlehen
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Geld oder andere vertretbare Sachen, die für eine festgesetzte oder unbestimmte Zeit verliehen werden; meist gegen Zinsen. Das Darlehen ist ein durch das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 607 bis 610 BGB) geregelter privatrechtlicher Kredit, mit dem der Darlehensnehmer die Rückerstattung in gleicher Menge und Qualität verspricht.
Kalenderblatt - 29. März
1894 | 34 Frauenorganisationen schließen sich zum Bund deutscher Frauenvereine (BdF) zusammen. |
1958 | Uraufführung von Max Frischs "Biedermann und die Brandstifter" in Zürich. |
1971 | Der jugoslawische Präsident Tito wird als erstes Oberhaupt eines sozialistischen Landes von Papst Paul VI. empfangen. |
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