Damnum

    Aus WISSEN-digital.de

    (lateinisch) auch: Disagio;

    Differenzbetrag zwischen dem Nennbetrag eines Darlehens bzw. anderer Forderungen und dem tatsächlichen Auszahlungs- oder Verfügungsbetrag. Hypothekendarlehen werden z.B. in der Regel nicht zu 100 Prozent ausgezahlt, sondern der Betrag nach Abzug des Damnums. Das Damnum kommt dem Kreditgeber zugute.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.