Hauptgesellschaft eines Konzerns, in die alle zugehörigen Einzelunternehmen eingegliedert sind (Holding-Gesellschaft). Die Kontrolle oder Verwaltung wird dabei durch Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen der beteiligten Einzelunternehmen ausgeübt. Der Einfluss der Dachgesellschaft kann von der reinen Kapitalanlage bis zur totalen Beherrschung reichen. Die Einzelunternehmen bleiben rechtlich selbstständig. Geschäftspolitik und Verwaltung der Aktien der Einzelunternehmen obliegen aber der Dachgesellschaft.