Bürgerliches Recht
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Teilbereich des Privatrechts. Als Bürgerliches Recht im engeren Sinne sind nur die Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinen fünf Büchern (Allgemeiner Teil §§ 1-240, Recht der Schuldverhältnisse §§ 241-853, Sachenrecht §§ 854-1296, Familienrecht §§ 1297-1921, Erbrecht §§ 1922-2385) zu verstehen.
Kalenderblatt - 20. April
1844 | Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck. |
1916 | Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe. |
1998 | Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf. |