Bürgerliches Recht

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    Teilbereich des Privatrechts. Als Bürgerliches Recht im engeren Sinne sind nur die Rechtssätze des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinen fünf Büchern (Allgemeiner Teil §§ 1-240, Recht der Schuldverhältnisse §§ 241-853, Sachenrecht §§ 854-1296, Familienrecht §§ 1297-1921, Erbrecht §§ 1922-2385) zu verstehen.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.