Bürgerhaus

    Aus WISSEN-digital.de

    Begriff für das städtische Wohnhaus.

    Geschichte

    existiert seit Entstehen des Frühbürgertums und der Städte im Mittelalter, je nach Beruf des Erbauers mit oder ohne Wirtschaftsräume. Lokalen Traditionen entsprechend unterscheidet man verschiedene architektonische Haustypen: Das niederdeutsche Bürgerhaus hat seine Ursprünge im nordwesteuropäischen Hallenhaus, hat eine großräumige Diele im Erdgeschoss, eine straßenseitige Wohnstube wurde später ergänzt. Gegen Ende des Mittelalters wurde auch das Obergeschoss zum Wohnen eingerichtet. Das Baumaterial war Holz in Block- oder Fachwerkbauweise, seit dem 13. Jh. Backstein. Das oberdeutsche Bürgerhaus beherbergte im Erdgeschoss Laden oder Wirtschaftsräume, im Obergeschoss die Wohnräume. Steinbauten wurden vom 14. Jh. an bevorzugt. Mit dem Handel und der Entwicklung der Zünfte entstand im Spätmittelalter eine starke soziale Differenzierung, was sich auch im Häuserbau bemerkbar machte, z.B. in den Patrizierhäusern reicher Kaufleute mit 3-4 Stockwerken (Anfang des 13. Jh., Overstolzenhaus, Köln), im süddeutschen Bürgerhaus des 16. und 17. Jh. aus Haustein mit verzierten Giebelbekrönungen, Erkern, plastischen Ornamenten ("Haus zum Ritter", Heidelberg). Das norddeutsche Bürgerhaus weist häufig Treppengiebel auf, ist stark durchgefenstert, fällt durch vertikal akzentuierte Fassade auf. In Süddeutschland entstanden auch farbig bemalte Putzbauten. In der Regel wurde das Bürgerhaus vom Eigentümer bewohnt. Erst mit der Ausdehnung der Städte, mit der Entwicklung von Manufaktur zur industriellen Produktion, bildete sich aus dem Bürgerhaus das bürgerliche Mietshaus heraus.

    Kalenderblatt - 18. April

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