Bußgeld
Aus WISSEN-digital.de
bei Ordnungswidrigkeiten ausgesprochene Geldstrafe; wird über den Bußgeldbescheid mitgeteilt. Die Mindeststrafe liegt bei 5 Euro, die Höchstgrenze liegt gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) bei 1000 Euro, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht (Bußgelder bis zu 500 000 Euro sind möglich). Die Höhe der Strafe ist vom Vergehen abhängig und soll in jedem Fall den Gewinn, der durch die Ordnungswidrigkeit erzielt wurde, übersteigen.
Im Straßenverkehr gilt ein Bußgeldkatalog.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |