Bundesverwaltungsgericht

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    Abk.: BVerwG;

    oberste Gerichtsinstanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Leipzig (bis 2002 Berlin). Durch Gesetz vom 23.9.1952 errichtet. Dem Bundesverwaltungsgericht gehören 70 Berufsrichter an, die durch den Bundesjustizminister zusammen mit einem Richterwahlausschuss (bestehend aus 16 Landesministern und 16 Vertretern des Bundestags) gewählt werden; das Gericht ist aufgegliedert in Senate mit jeweils fünf Richtern. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet insbesondere über Revisionen gegen Urteile der obersten Verwaltungsgerichte der Bundesländer.