Bundesverfassungsgericht

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BVerfG;

    höchstes Rechtsprechungsorgan des Bundes. Das Bundesverfassungsgericht ist als oberstes Verfassungsorgan dem Bundespräsidenten, Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung gleichgeordnet. Es übt Kontrolle über die Gesetzgebung in Übereinstimmung mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem Grundgesetz, aus. Das BVerfG besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern, die je zur Hälfte von Bundesrat und Bundestag gewählt werden. Das Mindestalter der Richter liegt bei 40 Jahren. Der Sitz des BVerfG ist Karlsruhe.

    Die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts sind in Artikel 93 des Grundgesetzes geregelt, es entscheidet demnach über Verwirkung von Grundrechten, Wahlprüfungsangelegenheiten, Verfassungswidrigkeit von Parteien, Auslegung des Grundgesetzes, Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht, Verfassungsbeschwerden von Staatsbürgern wegen Verletzung der Grundrechte seitens der öffentlichen Gewalt und Fragen des Rechts auf Selbstverwaltung.

    Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht regelt seine Organisation, das Verfahren und die Wirkung seiner Entscheidungen.

    Kalenderblatt - 23. April

    1980 Im so genannten zweiten Kohle-Strom-Vertrag verpflichten sich die deutschen Stromversorger zur Abnahme der heimischen Steinkohle. Ziel der Vereinbarung ist neben dem Verzicht auf überflüssige Importe die Sicherung von 100 000 Arbeitsplätzen.
    1990 Karl-Marx-Stadt erhält wieder den Namen Chemnitz. Anlass dazu gab eine Bürgerbefragung, bei der 76 % der Einwohner dafür stimmten.
    1998 Internationale Fluggesellschaften dürfen künftig Nordkorea überfliegen.