Bundesrechnungshof

    Aus WISSEN-digital.de

    oberste Bundesbehörde zur Prüfung der "Rechnung sowie Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung" aller Organe der Bundesrepublik Deutschland (Art 114 Abs 2 Satz 1 und 2 GG). Der Bundesrechnungshof muss jährliche Gutachten sowie Sonderberichte über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung an die Bundesregierung, den Bundesrat und den Bundestag abliefern und die geprüften Institutionen beraten. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit und sind damit nur dem Gesetz unterworfen. Sitz ist seit dem 1. Juli 2000 Bonn.

    Kalenderblatt - 20. April

    1844 Uraufführung des Märchens "Der gestiefelte Kater" von Ludwig Tieck.
    1916 Die USA drohen Deutschland mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen, wenn Deutschland nicht die Torpedierung von Fracht- und Passagierschiffen aufgebe.
    1998 Die Terrororganisation RAF (Rote Armee Fraktion) erklärt sich selbst für "Geschichte" und löst sich auf.