Bundesministerium der Justiz

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    Abk.: BMJ;

    oberste Bundesbehörde, deren zentrale Aufgabe die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaats der Bundesrepublik Deutschland ist. Sitz des BMJ ist Berlin.

    Zum Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, Strafrecht, Gesellschafts- und Handelsrecht, Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die aus der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen". Es erstellt den gesetzlichen Rahmen für die neuen Rechtsgebiete z.B. im Bereich der Informationstechnologie und Genforschung. Das BMJ koordiniert die bundesdeutsche Rechtssprechung - gemeinsam mit dem Innenministerium - mit der Gemeinschaftsebene der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZJI). Des Weiteren bereitet das Ministerium die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.

    Aufgeteilt ist das BMJ in folgende Abteilungen:

    Z - Zentralabteilung (Justizverwaltung)

    E - Europa- und Völkerrecht

    R - Rechtspflege

    I. - Bürgerliches Recht

    II. - Strafrecht

    III. - Handels- und Wirtschaftsrecht

    IV. - Verfassung, Verwaltungsrecht und Rechtsprüfung.