Bundesminister
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Mitglied der Bundesregierung; wird auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Artikel 666 des Grundgesetzes). Ein Bundesminister leitet nach den Richtlinien des Bundeskanzlers seinen ihm aufgetragenen Geschäftsbereich selbstständig. Das Amt eines Bundesministers endet stets mit dem des Bundeskanzlers, z.B. bei Zusammentritt eines neuen Bundestages, ferner durch Entlassung oder Rücktritt.
Kalenderblatt - 26. April
1925 | Hindenburg wird zum Reichspräsidenten gewählt. |
1954 | Eröffnung der Ostasien-Konferenz in Genf, auf der über die Koreafrage und den Frieden Indochinas beraten werden soll. |
1974 | Der Bundestag stimmt über die Reform des § 218 ab und entscheidet sich für die Fristenlösung, die aber am 25. Februar vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wird. |