Bundesjustizministerium
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Abk.: BJM;
oberste Bundesbehörde der Justiz. Der Aufgabenbereich umfasst die Mitwirkung an der Gesetzgebung. Darunter fällt die Vorbereitung neuer Gesetze, sowie die Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen.
Des Weiteren hat das Bundesjustizministerium zusammen mit dem Bundesinnenministerium sicherzustellen, dass gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Es bereitet die Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts und der Richter an den obersten Gerichtshöfen des Bundes vor.
Zum Geschäftsbereich des Bundesjustizministerium gehören: Bundesgerichtshof, Generalbundesanwalt, Bundeszentralregister, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, Deutsche Patent- und Markenamt, Bundesdisziplinargericht
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |