Bundesimmissionsschutzgesetz
Aus WISSEN-digital.de
Abk.: BImschG;
das Bundesimmisionsschutzgesetz dient dem Umweltschutz; es gewährleistet den Schutz gegen Einwirkungen und Belästigungen durch geräuschvolle oder verunreinigende Anlagen (Immissionen). Es regelt u.a. Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Anlagen, Chlor- und Bromverbindungen als Kraftstoffzusatz, Holzstaubauswurf, Rasenmäherlärm und Baumaschinenlärm. Daneben enthält es Bestimmungen für den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen und Anlagen zur Feuerbestattung.
Kalenderblatt - 25. April
1826 | In England fährt das erste mit einem Verbrennungsmotor angetriebene Fahrzeug. |
1927 | Die in Genf tagende Abrüstungskonferenz einigt sich auf das Verbot des Gaskriegs. |
1945 | Beginn der Gründungskonferenz der Vereinten Nationen. |