Bundesgrenzschutz

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BGS;

    seit 1951 bestehendes polizeiliches Exekutivorgan des Bundes mit der Aufgabe des Schutzes des Bundesgebiets. Der Bundesgrenzschutz untersteht dem Bundesministerium des Inneren. Die Aufgaben des BGS sind die Sicherung der Grenzen des Bundesgebiets, Katastrophenhilfe, bundespolizeiliche Aufgaben im Verteidigungsfall sowie Objekt- und Personenschutz von Bundesorganen und -ministerien. Im Zuge der Deutschen Einheit und der europäischen Integration (Schengener Abkommen) haben sich Einsatzbereiche und Zuständigkeiten des Bundesgrenzschutzes verändert. Nach Gesetzesänderungen 1994 und 1998 kann der der BGS zur Bekämpfung von Schlepper-Kriminaltität Wohnungen durchsuchen, verdeckte Ermittler einsetzen sowie ohne konkreten Verdacht an Bahnhöfen, Flughäfen und in Zügen Kontrollen vornehmen (Schleierfahndung).

    Der Bundesgrenzschutz verfügt mit der GSG 9, die 1972 nach dem Attentat bei den Olympischen Spielen in München gegründet wurde, über eine Spezialeinheit zur Bekämpfung von schwerster Gewaltkriminalität und Terrorismus.

    Seit 1999 sind Beamte des BGS auch an Friedensmissionen der Vereinten Nationen beteiligt. Die Grenzpolizei setzt sich aus BGS-Truppe (bewaffnet, vollmotorisiert) und BGS-Einzeldienst (Passkontrolle) zusammen.