Bundes-Angestellten-Tarifvertrag

    Aus WISSEN-digital.de

    Abk.: BAT;

    Vertrag zur Regelung der materiellen Arbeitsbedingungen für Angestellte vom 23. Februar 1961 in der Fassung des 73. Änderungstarifvertrages vom 17. Juli 1996.

    Nach § 1 gilt dieser Tarifvertrag für Arbeitnehmer des Bundes mit Ausnahme der des Bundeseisenbahnvermögens, der Länder und der Stadtgemeinde Bremen. Außerdem für Mitglieder der Arbeitgeberverbände, die der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehören. Sie müssen in einer der Rentenversicherung der Angestellten unterliegenden Beschäftigung tätig sein (Angestellte). § 2 enthält Sonderregeln.

    Enthält unter anderem Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Arbeits-, Beschäftigungs- und Dienstzeit und allgemeine Arbeitsbedingungen.