Brexit

    Aus WISSEN-digital.de

    Der Begriff „Brexit“ (Britain + Exit = Brexit) beschreibt den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Irland aus der Europäischen Union (EU).

    Die britische Sonderrolle in der EU

    Das Vereinigte Königreich ist seit 1973 Mitglied der Europäischen Union. Allerdings genießt es im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedern einige Sonderrechte. So hat sich das Land nie der Währungsunion angeschlossen und damit auch nicht den Euro als Zahlungsmittel eingeführt. Währung ist nach wie vor das Pfund Sterling. Ebenso unterstützt es das Schengener Abkommen zur Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten nicht. Bereits seit vielen Jahren fordern EU-Gegner der britischen Konservativen Partei den Austritt aus der EU.

    Den Brexit-Befürwortern zufolge wird der EU-Austritt der britischen Wirtschaft einen Aufschwung verschaffen. Sie kritisieren vor allem die angebliche Regulierungswut der EU. Allerdings lässt dieses Argument außer Acht, dass die britische Wirtschaft bereits gegenwärtig eine der am wenigsten regulierte weltweit ist. Des Weiteren verliert Großbritannien nach dem Austritt den freien Zugang zum EU-Binnenmarkt. Premierministerin Theresa May strebt ein Freihandelsabkommen mit der EU an.

    Die Volksabstimmung zum EU-Austritt

    Der damalige Premier David Cameron (Konservative) hatte vor der Unterhauswahl 2015 aufgrund der starken anti-EU-Strömung in seiner Partei den britischen Staatsbürgern ein Referendum zum Austritt versprochen, sollte er wiedergewählt werden. Cameron selbst befürwortete im Wahlkampf den Verbleib in der EU und kündigte seinen Rücktritt für den Fall einer Austrittsentscheidung an. Am 23. Juni 2016 stimmten 51,9 Prozent der britischen Bevölkerung in einer Volksabstimmung für den Austritt ihres Landes aus der EU. Am 13. Juli 2016 wurde die vormalige Innenministerin Theresa May (Konservative) Camerons Nachfolgerin als Premierministerin. Ihre Aufgabe ist es, das Vereinigte Königreich aus der EU zu führen.

    Die Austrittsverhandlungen

    Premierministerin May reichte am 29. März 2017 den Austrittsantrag ihres Landes aus der Europäischen Union ein. Bis März 2019 muss die EU die Austrittsvereinbarung ratifizieren. In der Austrittsvereinbarung sollen die Einzelheiten des Austritts geregelt und die künftigen Beziehungen Großbritanniens mit der EU geklärt werden. Wichtige Punkte, die zwischenzeitlich in Verhandlungen zu klären sind, sind z. B. der Rechtsstatus der EU-Ausländer in Großbritannien sowie der britischen Bürger in den EU-Staaten. Außerdem gibt es eine Kostenforderung der EU an Großbritannien, die sich auf bis zu 60 Milliarden Euro belaufen könnte. Diese Summe ergibt sich u. a. aus Pensionsverpflichtungen, offene Rechnungen, zugesagten Beiträgen für Förderprogramme sowie der Haftung für gemeinsame Schulden.

    Am 29. März 2019 endet die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs. Bis zum Austritt behalten die britischen Abgeordneten ihren Sitz im Europaparlament.

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